Unfall – Was tun?

DIE 10 WICHTIGSTEN DINGE BEI EINEM UNFALL

Egal ob selbst verschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten erspart bleiben.

Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps und interessante Infos auf einen Blick zusammengestellt, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

So verhalten Sie sich nach einem

Verkehrsunfall richtig:

1. schritt: Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck ca. 100m Entfernung von der Unfallstelle auf.

Info: Der Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt 50 Meter.

50 Meter

2. schritt: Rufen Sie umgehend die Polizei und sollte es notwendig sein den Rettungsdienst. Leisten Sie bitte erste Hilfe, wenn es Verletzte gibt. Hier die wichtigsten Rufnummern.

3. schritt: Kontaktieren Sie umgehend einen Sachverständigen und schildern Sie ihm die genaue Sachlage.

4. schritt: Behalten Sie den Überblick und bleiben Sie ruhig! Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen!

5. schritt: Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab!

6. schritt: Verändern Sie nichts am Unfallort, ehe die Polizei eintrifft - insbesondere bei erheblichem Sachschaden, Verletzten oder fehlender Einigung. Wird doch etwas bewegt - bei Bagatellunfällen sollte die Fahrbahn möglichst rasch geräumt werden -, fertigen Sie eine Unfallskizze an oder fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.

7. schritt: Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Sollten sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie sich folgende Angaben:

 

- Name des Fahrers und des Halters

- Amtliches Kennzeichen

- Versicherungsgesellschaft

- Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners.

8. schritt: Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen (Passanten, Beifahrer, Unfallbeteiligte, usw.).

9. schritt: Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollerstellung. Prüfen Sie das Unfallprotokoll der Polizei und korrigieren Sie falls erforderlich Unstimmigkeiten sowie falsche Angaben zum Sachverhalt.

10. schritt: Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung beispielsweise über die Wahl der Werkstatt oder die Beauftragung eines Sachverständigen!

nach dem unfall

Sachverständigen anrufen und Unfall so detailreich wie nur möglich schildern.

 

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie den entstandenen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Dieses Gutachten dient der Beweissicherung. Die entstehenden Kosten werden Ihnen laut gesetzlicher Regelung von der Versicherung des Unfallgegners  ersetzt.

 

Nur wenn es sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden handelt und dies für einen Laien offensichtlich zu erkennen ist braucht die Versicherung des Unfallgegners nicht für die Kosten des Gutachtens aufkommen.

Fragen & antworten

wichtige rufnummern

Polizei

Krankenwagen

Feuerwehr

DIE 10 WICHTIGSTEN DINGE BEI EINEM UNFALL

Egal ob selbst verschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten erspart bleiben. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps und interessante Infos auf einen Blick zusammengestellt, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind.

So verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig:

1. schritt: Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck ca. 100m Entfernung von der Unfallstelle auf.

Info: Der Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt 50 Meter.

50 Meter

2. schritt: Rufen Sie umgehend die Polizei und sollte es notwendig sein den Rettungsdienst. Leisten Sie bitte erste Hilfe, wenn es Verletzte gibt. Hier die wichtigsten Rufnummern.

3. schritt: Kontaktieren Sie umgehend einen Sachverständigen und schildern Sie ihm die genaue Sachlage.

5. schritt: Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab!

4. schritt: Behalten Sie den Überblick und bleiben Sie ruhig! Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen!

6. schritt: Verändern Sie nichts am Unfallort, ehe die Polizei eintrifft - insbesondere bei erheblichem Sachschaden, Verletzten oder fehlender Einigung. Wird doch etwas bewegt - bei Bagatellunfällen sollte die Fahrbahn möglichst rasch geräumt werden -, fertigen Sie eine Unfallskizze an oder fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.

7. schritt: Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Sollten sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie sich folgende Angaben:

 

- Name des Fahrers und des Halters

- Amtliches Kennzeichen

- Versicherungsgesellschaft

- Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners.

8. schritt: Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen (Passanten, Beifahrer, Unfallbeteiligte, usw.).

9. schritt: Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollerstellung. Prüfen Sie das Unfallprotokoll der Polizei und korrigieren Sie falls erforderlich Unstimmigkeiten sowie falsche Angaben zum Sachverhalt.

10. schritt: Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung beispielsweise über die Wahl der Werkstatt oder die Beauftragung eines Sachverständigen!

nach dem unfall

Sachverständigen anrufen und Unfall so detailreich wie nur möglich schildern.

 

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie den entstandenen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Dieses Gutachten dient der Beweissicherung. Die entstehenden Kosten werden Ihnen laut gesetzlicher Regelung von der Versicherung des Unfallgegners  ersetzt.

 

Nur wenn es sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden handelt und dies für einen Laien offensichtlich zu erkennen ist braucht die Versicherung des Unfallgegners nicht für die Kosten des Gutachtens aufkommen.

Fragen & antworten

  • Sachverständiger

    Warum ist es besser dass ein Gutachter hinzugezogen wird? Bei der Ermittlung von Schadenshöhe und Reparaturkosten muss den Angaben nach erst ab einem Schaden von etwa 750 Euro ein Gutachter eingeschaltet werden. Unter 750 Euro reicht in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt in Verbindung mit Fotos vom Auto aus. Ist der Schaden höher oder ist Totalschaden entstanden, hat der Fahrzeughalter das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu bestellen. Nur bei Kaskoschäden muss ein von der Versicherung bestellter Gutachter akzeptiert werden.

     

    Dieser ermittelt die Instandsetzungskosten, ggf. die Nutzungsausfallentschädigung sowie die

    Wertminderung. Dies macht nur der Gutachter für SIE!

    Den Sachverständigen dürfen Sie selbst aussuchen.

     

    Nur bei Kasko-Schäden sind Sie verpflichtet, den Gutachter Ihrer Kfz-Versicherung zu nehmen.Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von der gegnerischer Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Vor allem bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare genau durch und unterschreiben Sie insbesondere bei Unklarheiten nicht voreilig.

  • POLIZEI

    Sieht Ihr Auto nach einem Unfall bedauernswert aus, Sie selbst stark angeschlagen und Ihr Beifahrer stark verletzt. Polizei schon in Hörweite doch ist Polizeieinsatz unvermeidbar?

     

    Sei es bei Unfällen mit Verletzten, Unfälle mit erheblichen Sachschäden sollten Sie immer die Polizei einschalten (Notruf 110). Wichtig ist dies grade bei Unfällen wo sich die Schuldfrage nicht sofort erkennen lässt. Wenn es auf der Straße einmal kracht, muss nicht direkt die Polizei gerufen werden.

     

    Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden und ohne Verletzte können die Unfallgegner durch Austausch ihrer Kontaktdaten selbst die Schadensregulierung in die Wege leiten. Bei Bagatellschäden außerdem die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden, damit der Verkehr nicht behindert wird.

     

    Wann sollte man die Polizei zum Unfallort rufen?

    Gibt es allerdings Verletzte oder ist hoher Sachschaden entstanden, müssen die Beamten hinzugerufen werden. Dann sollte an der Unfallstelle nichts verändert werden, um die Klärung des Unfallhergangs nicht zu gefährden. Sind Miet- oder Firmenwagen im Spiel sollten die Beamten ebenfalls hinzugezogen werden.

  • RECHTSANWALT

    Wozu benötige ich einen Rechtsanwalt?

    Ein Verkehrsanwalt ist der kompetente Experte für die Schadenregulierung, immer auf Ihrer Seite und hat nur ein Ziel: für Sie als Geschädigten das Beste herauszuholen. Durch einen Rechtsanwalt können Sie zusätzliche Schadensansprüche mit Erfolg geltend machen. Nicht nur vom Schmerzensgeld oder einen Ersatz Ihres Verdienstausfalls bis hin zum Haushaltsführungsschaden für all das benötigen Sie einen kompetenten Rechtsanwalt. Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet, um diese Chancen nutzen zu dürfen benötigen Sie nicht nur einen kompetent Rechtsanwalt sondern ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

     

    Referenzen:

    Rechtsanwalt Soeren Keck

    Blarerplatz 2, 73728 Esslingen am Neckar

    Telefon: 0711 351 381 30

    E-Mail: keck(at)ra-keck.de

     

  • WERKSTATT

    Instandsetzungsbetrieb

     

    Wählen Sie sehr gewissenhaft den Betrieb zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs aus. Bestenfalls dafür wäre ein Meisterbetrieb der sich nicht nur mit kleinen Problemen beschäftigt sondern auch größere Schäden bewältigen kann. Selbstverständlich können Sie auch eine Fachwerkstatt aufsuchen bei denen Sie sicher davon ausgehen können, dass Ihr Fahrzeug nach Hersteller Angaben Instand gesetzt wird.

     

    Referenzen Instandsetzungsbetrieb:

    Autozentrum Beilstein Ritter & Gümüs GmbH

    Geschäftsführer: Dipl. Ing. (FH) Cavit Gümüs, Gudrun Gümüs

    Heerweg 50, 71717 Beilstein

    Tel.: 07062-91 660 0

     

     

     

     

    KfZ-Service Gebrüder ALP

    Daimlerstr. 4, 71384 Weinstadt/Beutelsbach

    Tel. 07151/1731123

    email: info@alp-kfz-werkstatt.de

     

wichtige rufnummern

Polizei

Krankenwagen

Feuerwehr